Datum: 20.07.2014 um 14:13 Uhr
Alarmierungsart: Digitaler-Melde-Empfänger
Einsatzart: Hilfeleistung
Einsatzort: Hütthof
Einheiten und Fahrzeuge:
- Ortsfeuerwehr Buchholz
- Ortsfeuerwehr Visselhövede: HLF 20/16 Visselhövede , TLF 16/24 Visselhövede
- TSF Buchholz
Einsatzbericht:
Visselhövede/Hütthof, 20.07.14. Am Sonntag gegen 14:13 Uhr wurden die Ortswehren Visselhövede und Buchholz zu einem Verkehrsunfall bei Hütthof auf der Kreisstraße 210 mit eingeklemmter Person über die Digitalen Funkmeldeempfänger alarmiert.
Die Lage für die Feuerwehrkräfte war, das ein Fahrzeug aus bisher unbekannten Gründen in einer Kurve frontal gegen einen Baum geprallt ist.
Couragierte Ersthelfer konnten den Fahrer aus dem zerstörten Fahrzeug befreien.
Die auf dem Beifahrersitz eingeklemmte Ehefrau wurde unter der Zuhilfenahme von hydraulischen Rettungsgerät aus dem Fahrzeug befreit und an den Rettungsdienst übergeben.
Während der Arbeiten am Unfallort wurde von weiteren Feuerwehrkräften die Straße, um für die Sicherheit und ein störungsfreies Arbeiten aller Einsatzkräfte zu sorgen, komplett gesperrt.
Die Unfallursache ist bisher noch unbekannt. Laut Angaben der Polizei Rotenburg ist das Hemslinger Pärchen von der B440 kommend in Richtung Rosebruch unterwegs gewesen.
In einer Linkskurve kurz vor dem Ortsausgang kam der 43-jährige Fahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum.
Während der Fahrer nur verhältnismäßig leichte Verletzungen erlitt und daher im Rotenburger Krankenhaus behandelt wird, musste die schwerverletzte, aber im stabilien Gesundheitszustand befindliche Beifahrerin mit einem Rettungshubschrauber in ein Bremer Klinikum geflogen werden.
Quelle: Presseportal / Polizeiinspektion Rotenburg
Neben den Feuerwehren aus Visselhövede und Buchholz sowie dem Stadtbrandmeister waren ein Notarzteinsatzfahrzeug und ein Rettungswagen aus dem Heidekreis, ein Rettungswagen aus Rotenburg , die Polizei Rotenburg mit drei Streifenwagen und ein Rettungshubschrauber im Einsatz.
Ergänzend zu der regulären sachlichen Berichtsserstattung und bezogen auf Verkehrsunfälle mit PKW allgemein, möchten wir auf die korrekte Ladungssicherung in einem Fahrzeug hinweisen und folgenden Auszug einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der Unfallkassen, der Berufsgenossenschaften und des Verkehrssicherheitsrates zitieren:
„Grundsätzlich gehören alle Gegenstände, die nicht in der Fahrgastzelle benötigt werden, in den Kofferraum. Dort muss die Ladung so gesichert werden, dass sie auch bei einer eventuellen Gefahren- bzw. Vollbremsung oder bei einem Ausweichmanöver nicht verrutscht. Passen Sie den Luftdruck der Reifen an das erhöhte Gewicht an.“
Quelle: Lade-GUT.de