Wenn die Feuerwehr mal nicht „Dein Freund und Helfer“ ist

Datum: 27.08.2020 um 18:40 Uhr
Alarmierungsart: Telefon
Einsatzart: Hilfeleistung 
Einsatzort: Schwitschen
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Polizei 


Einsatzbericht:

Schwitschen, den 27.08.2020 (sk). Die Ortsfeuerwehr Schwitschen (oder genauer gesagt der Ortsbrandmeister) wurde am gestrigen Abend per Telefon privat von einem „Verursacher“ einer Ölspur in der Zufahrtsstraße „Am Denkmal“ kontaktiert.

Vorweg sei gesagt, dass wir diese Person nicht vorführen möchten, um den Hinweis zu geben das im Falle eines „ konkreten Notfalls“ die korrekte Telefonnummer nur die „112“ oder „110“ sein kann. Es ist immer gut und richtig einen verursachten Schaden zu melden, als gar nichts zu tun.
Dieser „Einsatz“ gab uns nur den „Stein des Anstoßes“ weswegen wir bezüglich dieses Themas einmal generell Aufklärung betreiben möchten. Der Hintergrund ist, dass auch Ortsbrandmeister anderer Wehren z.B. in Jeddingen oder Wittorf, mindestens 1-2 im Jahr direkte Anrufe erhalten, eben „weil man sich ja kennt!“.

Klar sind wir gern bereit zu helfen, nur braucht die Feuerwehr als Einrichtung der Stadt einen offiziellen Einsatzauftrag hierzu. Doch warum ist dies so?

Die Helfer sind nicht über die FUK versichert

Der Versicherungsschutz von der Anfahrt zum Feuerwehrhaus bis zur Beendigung der Feuerwehrtätigkeiten (über die Feuerwehrunfallkasse, kurz FUK) ist mitunter nur gegeben, wenn die Feuerwehrkameraden offiziell zu einem Einsatz alarmiert werden.
Im Klartext: Passiert z.B. unserem ehrenamtlichen Kameraden etwas oder es entsteht ein Sachschaden durch diese, wird es wie bei jeder „hausüblichen“ Versicherung ebenfalls schwer den „Privatgebrauch“ von Feuerwehrmitteln zu rechtfertigen.
Ohne den „Auftrag zur Gefahrenabwehr“ (durch die Alarmierung über die Feuerwehrleitstelle), der uns erst dann auch je nach Lage, berechtigt Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen, geht in der Regel nichts.

Der Bürger zahlt mit

Wir Bürger (und damit auch wir ehrenamtliche Feuerwehrkräfte) zahlen für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung indirekt über Steuerabgaben an die Stadt/Gemeinde. Dies führt uns zu dem Punkt, dass wir nicht mal eben privat mit Feuerwehrmitteln rausfahren dürfen und durch die Stadt gekauftes Ölbindemittel ,ohne unseren „offiziellen Auftrag der Gefahrenabwehr“ (den wir als Feuerwehr bekommen haben), verwenden können.

Im Ernstfall zählt jede Minute

Vereinzelt gab es auch direkte Anrufe bei Ortsbrandmeistern oder deren Stellvertretern mit einen ungefähren Wortlaut: „Da hinten habe ich Rauch gesehen, vielleicht solltet ihr mal schauen fahren“ oder „Hier droht ein Baum umzufallen“.
Grad bei trockener Vegetation im Sommer können schon Minuten entscheidend sein.
Ein Anruf der „112“ bis zur Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr kann in einer Minute erledigt sein.
Der Anruf beim Ortsbrandmeister und das Schildern der Lage sowie die entspannte Bitte mal nachzusehen kann 5-20 Minuten dauern. Je nachdem ob der Ortsbrandmeister den Anrufer unterbricht und folgerichtig zügig die Telefonkette weiterführt an die „112“ mit Informationen von zweiter Hand, oder ob dieser erstmal selbst die noch nicht vorhandene „Einsatzstelle“ anfährt.

Ehrenamtliche Feuerwehrkräfte haben ein Berufsleben

Dazu sei gesagt, dass alle Kameraden in der Regel auch beruflich eingebunden sein könnten. So könnte es sein, dass der Ortsbrandmeister (oder die Feuerwehrkraft die angerufen wird) ggf. auch nicht immer da ist.
Eine Alarmierung der Kameraden über die Leitstelle per Funkmeldeempfänger und/oder Sirene gibt den Arbeitnehmern im Verhältnis der Alarmierung zum Anfahrtsweg das Recht die Arbeit unterbrechen zu dürfen (Niedersächsischen Brandschutzgesetz).

Was ist denn jetzt mit dem „Einsatz“ eigentlich?

Im Falle der Schadenslage mit der Ölspur, schnappte sich der Ortsbrandmeister einen Kameraden der ebenfalls gerade Zeit hatte und traf dann vor Ort folgende richtige Entscheidungen:
Das Feststellen einer Gefahr für die Umwelt. Das Öl könnte Gefahr laufen (bei nicht Eingreifen) in einen Abwasserschacht, gefördert von der regnerischen Witterung in die Kanalisation, zu laufen.

Ein Tätigwerden der Feuerwehrkräfte im Zuge der Gefahrenabwehr. Unter Einsatz von Ölbindemittel wurde die Gefahr unterbunden.

Parallel zu der Maßnahme hielt der Ortsbrandmeister bereits Kontakt mit der Feuerwehrleitstelle über Funk und ließ folgerichtig einen Einsatz für diese Situation anlegen und forderte den Verursacher auf die Polizei zu kontaktieren.
Stichworte hier: Versicherungsschutz, Verwendung von Stadteigentum, Feststellen des Verursachers für eine eventuelle Abrechnung über deren Versicherung.
Der Einsatz war nach Durchführung der Maßnahmen nach 30 Minuten für die zwei eingesetzten Kameraden beendet.

Wenn keine Gefahr für Mensch, Tier, Sachwerte oder die Umwelt droht

Egal ob offiziell alarmiert oder über diesen nicht konformen Wege:

Wenn die Feuerwehr keine Gefahr nach der oben genannten Prioritäts-Reihenfolge feststellt, dann ist dies auch keine Aufgabe der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr, sondern ggf. für den Bauhof oder das Ordnungsamt. Die Feuerwehr macht den betroffenen Bereich zum Beispiel durch abtrassieren mit Absperrband kenntlich und informiert die entsprechende Stelle hierüber.
Diesen Punkt kann man zum Beispiel auch auf „Bäume“ beziehen, die sich real dann als Ast auf einem Geh- und Radweg äußern und nicht eine Einschränkung für Rettungsfahrzeuge im Notfall darstellen. Einen sehr guten Bericht hierzu haben die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Syke im Landkreis Diepholz nach einem „Sturmwochenende“ hierzu veröffentlicht, auf den wir gerne als informative Leselektüre verweisen möchten: 
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