Flächenbrand an der Bahnlinie

Datum: 11.06.2015 um 17:51 Uhr
Alarmierungsart: Digitaler-Melde-Empfänger & Sirene
Einsatzart: Brandeinsatz 
Einsatzort: Riepholm
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Polizei 


Einsatzbericht:

Riepholm/Ottingen, 11.06.2015. Um kurz vor 18 Uhr meldete die Leitstelle für Feuerwehren und Rettungsdienste des Landkreises Rotenburg den zweiten Flächenbrand im Visselhöveder Stadtgebiet am heutigen Tage.

Ein Passant hatte am Bahnübergang im Ortsteil Riepholm eine brennende Böschung gesehen und sofort die Feuerwehr alarmiert. Daraufhin rückten die Ortswehren aus Ottingen, Hiddingen, Schwitschen, Jeddingen und Visselhövede mit rund 70 Kräften zum besagten Einsatzort aus.

Von Weitem war bereits eine Rauchwolke erkennbar. Am Einsatzort stellten die ersten Kräfte fest, dass dort eine Böschung nahe der Bahnlinie brannte. Die Leitstelle informierte die Bahn um weitere Maßnahmen einzuleiten. Mit mehreren C- sowie D-Strahlrohren war der Brand schnell unter Kontrolle.

Kurzzeitig wurde eine weitere Rauchwolke in der Ferne gesichtet, sodass die Polizei versuchte dieser Sache auf den Grund zu gehen. Ein Folgeeinsatz war nicht erforderlich. Im Einsatz befanden sich am Ende rund 70 Kräfte der Ortswehren Ottingen, Hiddingen, Schwitschen, Jeddingen und Visselhövede mit 12 Fahrzeugen.

Ebenso im Einsatz war der Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes Rotenburg sowie der Stradtbrandmeister Hermonies und die Polizei.


Wir weisen noch einmal auf die hohe Waldbrandgefahr bei trockenem und warmen Wetter hin.

Lassen Sie auch kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen, denn dieses kann wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.

Wird ein Waldbrand entdeckt, ist unverzüglich die Feuerwehr über Notruf 112 hierüber zu informieren. Geben Sie den genauen Ort des Brandes an oder erwarten Sie die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen.

Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, um die Feuerwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht zu behindern.